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Evaluation

„Nur eine lernende Schule, eine Schule, die die Qualität ihrer Arbeit regelmäßig überprüft, die ihre Stärken und Schwächen kennt und sich zum Wohle der ihr anvertrauten Schülerinnen und Schüler ständig weiterentwickelt, kann heutigen gesellschaftlichen Ansprüchen an eine gute Bildungseinrichtung gerecht werden. Evaluation ist daher für eine zeitgemäße Schule eine Notwendigkeit. Für die einzelne Lehrkraft und die Schule als Ganzes ist es von Vorteil, wenn die eigene Arbeit nach sachlich gesicherten Kriterien und unter Berücksichtigung der spezifischen Rahmenbedingungen analysiert wird. Dies gibt Handlungssicherheit und hilft Schwerpunkte in der Arbeit setzen.“
Staatsminister Siegfried Schneider
Warum externe Evaluation?
Externe Evaluation soll den Schulen dabei helfen, die Wirksamkeit ihrer Arbeit besser einzuschätzen, ihre Stärken ebenso zu erkennen wie ihre Schwächen. Sie dient der Analyse von Bedingungen und der Bewertung von Arbeitsprozessen und Ergebnissen. Der Blick richtet sich also nicht auf die einzelne Lehrkraft, sondern auf die Schule als Organisation. Wo Verbesserungsbedarf festgestellt wird, werden konkrete Empfehlungen ausgesprochen, auf deren Grundlage realistische Ziel- und Handlungsvereinbarungen getroffen werden können. Evaluation gibt Lehrerinnen und Lehrern Sicherheit, weil ihre Arbeit unter Berücksichtigung der spezifischen Bedingungen ihrer Schule analysiert wird. Evaluation und Unterstützung gehören untrennbar zusammen. Unterstützung muss aber individuell gezielt erfolgen – und sie muss die Selbsttätigkeit der Schule voraussetzen. Die oben genannten Aspekte ermöglichen der Schulaufsicht eine konstruktive, sachlich zielgerichtete Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern vor Ort. Was wird evaluiert? Aufgabe der Evaluationsteams ist es, sich durch die Auswertung einer Befragung von Schülern, Eltern und Lehrkräften, die Analyse vorab gelieferter Daten, durch einen Besuch an der Schule mit Unterrichtsbeobachtungen und Gesprächen mit allen am Schulleben Beteiligten (Schulleitung, Kollegium, Personalrat, ggf. Fachbetreuer, Steuergruppe, Schüler, Eltern, nichtpädagogisches Personal, Sachaufwandsträger, bei Berufsschulen auch Ausbilder) ein möglichst umfassendes Bild von der Qualität einer Schule zu machen. Darüber wird ein Bericht erstellt, der Bewertungen der einzelnen Bereiche von Schulqualität ebenso enthält wie Empfehlungen zu deren Verbesserung. Die Aufmerksamkeit der Evaluation vor Ort richtet sich auf:
4 Qualitätsbereiche:
• Rahmenbedingungen
• Prozessqualitäten Schule
• Prozessqualitäten Unterricht und Erziehung
• Ergebnisse der schulischen
Arbeit und Umgang mit diesen Ergebnissen
Wer evaluiert?
In den Teams wirken erfahrene Lehrkräfte, Seminarleiter, Vertreter der Schulaufsicht, Koordinatoren für die Schulentwicklung sowie Vertreter der Eltern und der Wirtschaft mit.
Wie läuft eine externe Evaluation ab?
Die externe Evaluation einer Schule erstreckt sich – von der Vorstellungskonferenz bis zur Vorlage des Abschlussberichts – über einen Zeitrahmen von ca. drei Monaten.
Welche Instrumente und Methoden gibt es?
Um der Komplexität von Schulen gerecht zu werden, wird die externe Evaluation mit verschiedenen Instrumenten durchgeführt:
• Fragebogen
• Datenblatt
• Beobachtungsbogen für den Unterricht
• Interviewleitfäden
Diese Instrumente sind eng aufeinander abgestimmt und bilden sowohl inhaltlich als auch methodisch eine stimmige Einheit. Ihr kombinierter Einsatz zielt ab auf eine möglichst präzise Erfassung der Qualitätsbereiche „gute Schule“ und „guter Unterricht“.
Wie geht es nach einer externen Evaluation weiter?
Nach Erhalt des Abschlussberichts setzen sich alle an der Schule Beteiligten mit den Ergebnissen des Berichts auseinander und erarbeiten Vorschläge, welche der Empfehlungen umgesetzt werden sollen. Vorschläge der Schulgemeinschaft zur Qualitätsverbesserung werden von der Schulleitung gesammelt. Aus der Vorschlagsliste werden ca. fünf gemeinsame Ziele in geeigneter Weise (z. B. im Rahmen einer moderierten Pädagogischen Konferenz) zusammen mit dem zuständigen Schulaufsichtsbeamten verbindlich festgelegt und Maßnahmen geplant, durch die diese Ziele erreicht werden sollen. Die Zielerreichung wird dann wiederum durch interne Evaluation überprüft.
Weitere Informationen unter:
www.isb.bayern.de
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